Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lux und Leichtsinn – Architekturfotografie
Thurnhof 65/1, 4320 Perg
Berufsfotograf
Stand: Februar 2026
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
1.1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern im Sinne von § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Verträge mit Konsumenten werden nicht geschlossen.
1.2 Vertragsgrundlage
Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
1.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
1.4 Angebote
Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Urheberrechte
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte gemäß §§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als erteilt.
2.2 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt eine einfache (nicht-exklusive), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck. Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung angeführte Nutzungsumfang maßgebend.
2.3 Herstellerbezeichnung
Bei jeder Veröffentlichung ist der Fotograf in angemessener Form zu nennen. Die Bezeichnung lautet: "© Lux und Leichtsinn" oder wie schriftlich vereinbart. Eine Unterlassung der Namensnennung berechtigt den Fotografen zu einer zusätzlichen Honorarforderung in Höhe von 100% des vereinbarten Nutzungshonorars.
2.4 Nutzungsrechte-Honorierung
Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur bei ordnungsgemäßer Herstellerbezeichnung als erteilt.
2.5 Belegexemplare
Bei Veröffentlichung in Print-Medien sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei Online-Veröffentlichung ist der Fotograf über die Webadresse zu informieren.
2.6 Verbot unbefugter Nutzung
Eine Weitergabe von Bildmaterial an Dritte, Bearbeitung, Veränderung oder sonstige Verwendung außerhalb der vereinbarten Nutzung ist untersagt und berechtigt den Fotografen zur Geltendmachung von Schadenersatz.
III. Leistungsumfang und Honorar
3.1 Shooting-Leistung
Die Vergütung für die fotografische Leistung (Vorbereitung, Anfahrt, Shooting, technische Bearbeitung) erfolgt nach Tagessätzen:
Ganztägiges Shooting (bis 8 Stunden): € 1.200,– netto
Halbtägiges Shooting (bis 4 Stunden): € 750,– netto
3.2 Nutzungsrechte
Nutzungsrechte für einzelne Bilder werden getrennt vom Shooting-Honorar vergütet. Die Standardvergütung beträgt € 50,– netto pro ausgewähltem Bild für einfache, nicht-exklusive Nutzung (Print, Web, Social Media). Abweichende Nutzungsrechte (z.B. exklusive Rechte, erweiterte Nutzungsdauer, internationale Nutzung) werden gesondert vereinbart.
3.3 Reisekosten
Fahrtstrecken über 50 km vom Firmensitz werden mit € 0,50 pro Kilometer verrechnet. Mautgebühren, Parkgebühren und erforderliche Übernachtungskosten werden nach Aufwand verrechnet.
3.4 Bildauswahl
Der Fotograf liefert eine Vorauswahl bearbeiteter Bilder zur Freigabe. Die endgültige Auswahl der zur Nutzung freigegebenen Bilder trifft der Auftraggeber aus dieser Vorauswahl.
3.5 Änderungen und Zusatzleistungen
Nachträgliche Änderungswünsche oder Zusatzaufträge werden nach Aufwand verrechnet.
IV. Eigentum am Bildmaterial
4.1 Digitale Bilddateien
Das Eigentum an den Bilddateien verbleibt beim Fotografen. Ein Recht auf Übergabe sämtlicher digitaler Bilddateien besteht nicht. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die freigegebenen, bearbeiteten Bilder gemäß Punkt 3.4.
4.2 Rohdaten
Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien, unbearbeitete JPEGs) besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.3 Archivierung
Der Fotograf archiviert das Bildmaterial für die Dauer von 24 Monaten ab Abschluss des Auftrags. Danach besteht kein Anspruch auf Nachlieferung.
V. Zahlungsbedingungen
5.1 Fälligkeit
Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Anzahlung
Bei Aufträgen über € 2.000,– kann eine Anzahlung von 50% vor Leistungsbeginn verlangt werden.
5.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Bei Zahlungsverzug über 14 Tage erlöschen alle Nutzungsrechte automatisch bis zur vollständigen Bezahlung.
5.4 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Objektzustand
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das zu fotografierende Objekt zum vereinbarten Termin in präsentablem, fertiggestelltem Zustand ist. Mängel, Baustellen-Restarbeiten oder unfertige Bereiche sind dem Fotografen vor Shooting-Beginn mitzuteilen.
6.2 Zugang und Sicherheit
Der Auftraggeber gewährleistet sicheren Zugang zum Objekt und informiert über besondere Sicherheitsanforderungen (Absturzgefahr, instabile Bereiche, etc.).
6.3 Genehmigungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen für die fotografische Dokumentation vorliegen (Eigentümerzustimmung, Datenschutz bei bewohnten Objekten, etc.).
VII. Leistungsstörungen
7.1 Terminverschiebung durch Auftraggeber
Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin werden 50% des Shooting-Honorars verrechnet. Bei Absage innerhalb von 48 Stunden werden 100% verrechnet.
7.2 Höhere Gewalt
Bei Leistungsverhinderung durch höhere Gewalt (extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, etc.) wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits entstandene Kosten (Anfahrt) werden verrechnet.
7.3 Objektmängel
Ist das Objekt am vereinbarten Termin nicht in fotografierbarem Zustand (Baustelle, unfertiger Zustand), wird das Shooting-Honorar für den angesetzten Tag fällig. Ein Ersatztermin kann gegen erneutes Honorar vereinbart werden.
VIII. Haftung
8.1 Haftungsbeschränkung
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.2 Datenverlust
Der Fotograf sichert das Bildmaterial während der Produktionsphase redundant. Eine Haftung für Datenverlust nach Übergabe an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
8.3 Mängelrüge
Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Bildmaterials schriftlich zu rügen. Später geltend gemachte Mängel gelten als genehmigt.
8.4 Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von 3 Jahren ab Leistungserbringung.
IX. Datenschutz
9.1 Datenverarbeitung
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Rechnungsdaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO.
9.2 Speicherdauer
Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.
9.3 Weitergabe
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Leistungserbringung (z.B. Buchhaltung) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
X. Portfolionutzung und Referenzen
10.1 Eigenwerbung
Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Bilder für eigene Werbezwecke (Website, Portfolio, Social Media, Wettbewerbe, Fachpublikationen) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
10.2 Referenznennung
Der Fotograf darf Projekt und Auftraggeber als Referenz nennen (Architekturbüro, Bauträger, Projektname, Ort).
10.3 Ausschluss
Der Auftraggeber kann die Portfolionutzung schriftlich ausschließen. In diesem Fall erhöht sich das Shooting-Honorar um 30%.
XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Perg vereinbart.
11.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle wechselseitigen Leistungen ist Perg.
11.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
11.4 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.